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Information der Unteren Wasserbehörde an die Betreiber von ÖlheizungenFür Betreiber von Ölheizungen hat sich 2004 eine wichtige Gesetzesänderung ergeben: Ab sofort müssen nun auch kleinere Heizöltankanlagen von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden (siehe Prüfpflichten). Aber auch nicht prüfpflichtige Tankanlagen bergen Gefahren, die Sie kennen und beachten sollten. Das nebenstehende Merkblatt möchte Ihnen |



